Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baumann Massivhaus GmbH gelten für alle Verträge über die Planung, Errichtung und Lieferung von Bauwerken sowie damit verbundenen Dienstleistungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der Baumann Massivhaus GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Bauvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Baumann Massivhaus GmbH zustande. Mündliche Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Bauleistungen ergibt sich aus dem individuellen Bauvertrag, der Baubeschreibung und den genehmigten Bauzeichnungen. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und führen gegebenenfalls zu einer Anpassung des Vertragspreises und der Bauzeit.
§ 4 Festpreisgarantie
Der im Bauvertrag vereinbarte Preis ist ein Festpreis und gilt für den vereinbarten Leistungsumfang. Preisanpassungen sind nur bei schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen oder bei Änderungen durch den Auftraggeber möglich. Unvorhersehbare Kostensteigerungen für Baustoffe oder Leistungen Dritter werden durch den Festpreis abgedeckt, sofern diese im Einflussbereich der Baumann Massivhaus GmbH liegen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (insbesondere Baugenehmigungen, Grundstücksunterlagen, Erschließungsnachweise) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Bauverzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Baumann Massivhaus GmbH.
§ 6 Zahlung
Die Vergütung ist nach dem vereinbarten Zahlungsplan gemäß Baufortschritt fällig. Jede Abschlagsrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird eine förmliche Abnahme nach VOB/B durchgeführt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Frist zur Abnahme einzuräumen. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme. Unwesentliche Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und sind von der Baumann Massivhaus GmbH zu beseitigen.
§ 8 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab förmlicher Abnahme des Bauwerks gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Baumann Massivhaus GmbH hat das Recht zur zweimaligen Nachbesserung, bevor der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt geltend machen kann.
§ 9 Haftung
Die Haftung der Baumann Massivhaus GmbH für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Erding (Bayern), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.